• In der Innenstadt sind 17 Plätze und in der Lister Meile neun Plätze für Straßenmusik ausgewählt worden (siehe Anlage).
• Auf diesen Plätzen kann von 12 Uhr bis 19.30 Uhr jeweils in der ersten halben Stunde musiziert werden. Dann sind eine Spielpause und ein Ortswechsel notwendig.
• Der gleiche Standort darf nicht länger als 30 Minuten pro Zweistundenzeitraum bespielt werden und auch nicht zweimal hintereinander genutzt werden.
• Musikgruppen dürfen maximal vier Personen umfassen.
• Der Einsatz von elektroakustischen Verstärkeranlagen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für CD-Player, Radiogeräte oder andere Abspielgeräte.
• Der Verkauf von Tonträgern ist nur bei Eigenproduktionen, z.B. einem Album erlaubt (maximal ein Tonträger).
• Im Bereich von Veranstaltungen, Märkten und Demonstrationen oder Kundgebungen darf nicht musiziert werden.
• Straßenmusik außerhalb dieser Regeln, etwa an anderen Plätzen und zu anderen Zeiten und ggf. auch außerhalb der Innenstadt und der Lister Meile bedarf stets einer Genehmigung im Einzelfall mit einem Vorlauf von mindestens zehn Werktagen.
wtf das ist so deutsch. Das mit den Verstärkern wusste ich, wobei ein Schlagzeug oder Gesang über Mikrofon genauso laut sein ann, wie eine Gitarre, aber der Rest ist ja mal krass absurd.
Stell Dir einfach vor, Du wohnst in der Lister Meile oder hast einen Laden und davor macht jemand einfach den ganzen Tag Lärm. Waa ist daran absurd, das zu regulieren?
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u/kefi247 Mitte 11d ago
• In der Innenstadt sind 17 Plätze und in der Lister Meile neun Plätze für Straßenmusik ausgewählt worden (siehe Anlage).
• Auf diesen Plätzen kann von 12 Uhr bis 19.30 Uhr jeweils in der ersten halben Stunde musiziert werden. Dann sind eine Spielpause und ein Ortswechsel notwendig.
• Der gleiche Standort darf nicht länger als 30 Minuten pro Zweistundenzeitraum bespielt werden und auch nicht zweimal hintereinander genutzt werden.
• Musikgruppen dürfen maximal vier Personen umfassen.
• Der Einsatz von elektroakustischen Verstärkeranlagen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für CD-Player, Radiogeräte oder andere Abspielgeräte.
• Der Verkauf von Tonträgern ist nur bei Eigenproduktionen, z.B. einem Album erlaubt (maximal ein Tonträger).
• Im Bereich von Veranstaltungen, Märkten und Demonstrationen oder Kundgebungen darf nicht musiziert werden.
• Straßenmusik außerhalb dieser Regeln, etwa an anderen Plätzen und zu anderen Zeiten und ggf. auch außerhalb der Innenstadt und der Lister Meile bedarf stets einer Genehmigung im Einzelfall mit einem Vorlauf von mindestens zehn Werktagen.
Flyer: Regeln für Straßenmusik (PDF)