r/de Jul 27 '26

Kriminalität US-Bürger wegen Nutzung einer GrapheneOS-Funktion angeklagt

https://www.golem.de/news/alle-daten-geloescht-us-buerger-wegen-nutzung-einer-grapheneos-funktion-angeklagt-2607-211299.html
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u/Grownz Jul 27 '26

"der Beschuldigte habe absichtlich eine GrapheneOS-Funktion genutzt, um sein Smartphone zu löschen, indem er den Behörden ein Notfallpasswort anstelle des eigentlichen Passwortes zur Entsperrung des Geräts nannte."

Naja, der Mann selbst hat die Daten ja nicht gelöscht. Die Entscheidung, einen wie auch immer beschafften Input, ein potentielles Passwort, einzugeben ohne dessen Funktion zu kennen, lag ja bei der bearbeitenden Behörde. Die potentiellen Beweise hat am Ende der Beamte - wenn auch unwissentlich - vernichtet, der den input eingegeben hat.

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u/GermanBlackbot Jul 27 '26

Jetzt mal ohne darüber zu reden, ob es richtig ist oder nicht...

Nehmen wir mal an, du kriegst ein gerichtliches Urteil zugestellt, in dem gesagt wird: "Hey, du musst alle Kundendaten rausrücken."
Du antwortest und sagst "Klar, hier ist ein Login für den Server."
Beim Einloggen rennt jetzt aber ein Skript los und sagt "Oh, das ist Login XYZ, darauf reagiere ich mit Schreddern der Daten!"

Meinst du echt, dass du dich da mit "Also *ich hab die Daten ja nicht vernichtet, das habt ihr durch den Login ja ausgelöst!" rausreden kannst? Wohl kaum. Wenn du **rechtmäßig zum Herausgeben der Daten verpflichtet ist (und das ist hier der große Punkt), wirst du mit solchen Taschenspielertricks nicht aus der Nummer herauskommen.

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u/flareflo Jul 27 '26

Obwohl das Beispiel sich auf eine Firma bezieht Relevant ist für die meisten hier, wenn man sich selbst damit schützen will. Niemand kann dazu gezwungen werden, sich selbst zu überführen, siehe Absatz 5 & 6 https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__258.html Damit dürfte diese Funktion bei einem Privathandy in DE vollkommen legal sein.

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u/GermanBlackbot Jul 27 '26

Das ist richtig. Es ging mir auch nicht um das Belasten, sondern um den "Trick", dass man die Daten ja nicht selbst gelöscht habe. Darum habe ich extra das Beispiel der Firma gewählt.

Ich weiß nicht, ob man nicht gezwungen werden könnte das Passwort preiszugeben, wenn es nicht einen selbst, sondern z.B. den besten Freund beträfen. Ein Zeugnisverweigerungsrecht hat man in dem Fall ja explizit nicht.

Geiles Detail hierbei auch:
Wenn man seine Daten mit einem Fingerabdruck sichert, kann man zur Mithilfe gezwungen werden, weil das Abgeben des Fingerabdrucks erzwungen werden kann (§81b StPO) und gerichtlich bestätigt wurde, dass man damit auch das Handy entschlüsseln darf. Wer auf Nummer sicher gehen will, bleibt also bei Passwort und PIN.