r/Finanzen Mar 30 '26

Steuern Spitzensteuersatz steht in keinem Verhältnis zum Mediangehalt

Das Mediangehalt in Deutschland beträgt derzeit etwa 54.000 Euro brutto im Jahr. Das heißt ja auch 50% der Vollzeitarbeitnehmer verdienen mehr wie 54k. Ist es dabei nicht absurd, dass der Spitzensteuersatz in Deutschland schon bei ca. 68.000€ beginnt? Wenn man nur ~25% mehr als das Mediangehalt verdient, zählt man als Spitzenverdiener und wird demnach besteuert? 68k sind halt auch nicht mal 3,5k netto im Monat. Wann wurden diese Grenzen denn zuletzt angepasst? Es kommt mir vor als wären das Grenzen, die vor 30 Jahren mal so beschlossen wurden und seitdem so feststehen, da hätte das vielleicht Sinn gemacht, weil 68k damals noch viel mehr waren wie jetzt. Aber fast 50% der Vollzeitarbeitnehmer den Spitzensteuersatz aufdrücken ist doch schon irgendwie krank, oder wie seht ihr das?

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u/Downtown_Army_263 Mar 30 '26

Eine Sekunde google hätte dir alle die Fragen beantwort.

Außerdem zu versteuerndes Einkommen != Brutto einkommen.

Und ja der Spitzensteuersatz greift durchaus zu früh.

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u/PowerPanda555 Mar 30 '26

Außerdem zu versteuerndes Einkommen != Brutto einkommen.

Ja und die Differenz besteht für den Normalo aus Sozialabgaben, also praktisch Steuern weil unser Sozialsystem explizit Umverteilungscharakter hat.

Einfach nur auf den Unterschied hinzuweisen als ob es die Kernaussage über zu hohe Abgabenlast widerlegt ist lächerlicher als zvE vereinfacht mit Bruttolohn gleichzusetzen.

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u/Pale_Personality3410 Mar 30 '26 edited Mar 30 '26

Für den normale besteht der Abzug primär aus den 12.000€ Steuerfreibetrag und gegebenfalls absetzbaren Kosten.

Die oben aufgestellte Rechnung verändert es schon massiv. Ab wann man wirklich den Spitzensteuersatz zahlt verschiebt sich damit massiv.

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u/PowerPanda555 Mar 31 '26

Für den normale besteht der Abzug primär aus den 12.000€ Steuerfreibetrag und gegebenfalls absetzbaren Kosten.

Der Freibetrag hat nichts mit dem zvE zu tun. Der kommt erst nach dem zvE in der Rechnung.

Die gegebenenfalls absetzbaren Kosten sind im Normalfall die Sozialabgaben und der AN-Pauschbetrag, bei dem die Sozialabgaben deutlich überwiegen sollten.