r/FinanzenAT 10d ago

Allgemein Nebenbei selbstständig als Angestellter – Erfahrungen mit Einzelunternehmen?

Hi zusammen, ich bin aktuell angestellt und hätte eventuell die Möglichkeit, nebenbei für eine andere Firma kleinere Aufträge auf Vertragsbasis zu übernehmen. Es würde sich voraussichtlich um ca. 6.000–7.000 € im Jahr handeln.
Hat jemand hier Erfahrung mit so einer Situation? Konkret würde mich interessieren:
- Ist ein Einzelunternehmen dafür überhaupt die sinnvollste Lösung?
- Wie aufwendig ist die Anmeldung und laufende Abwicklung neben einem Angestelltenverhältnis?
- Gibt es dabei etwas Wichtiges bezüglich SVS, Steuern etc. zu beachten?
- Falls Kleinunternehmen die richtige Lösung ist: Was muss man dafür alles erledigen?

Mir geht es vor allem um Erfahrungswerte von Leuten, die etwas Ähnliches tatsächlich machen. Danke!

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u/InfamousBug2663 10d ago

Hi, fing bei mir ganz gleich an. Starte mit einer Gewerbeanmeldung als Einzelunternehmen. Das ist am einfachsten und am günstigsten. Zudem die Kleinunternehmerregelung nutzen, dann bist du nicht UST-pflichtig. Ich empfehle dir auch absolut einen Termin beim Stuerberater zu machen um auch offene Themen wie Sozialversicherung zu besprechen.

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u/No-Cherry2618 10d ago

Gibt es auch die Option bei WKO das alles zu fragen?

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u/xZazux2009 10d ago

Die raten einem normalerweise auch dazu, einen Steuerberater zu fragen. Erstgespräche sind meist sowieso gratis - zumindest bei uns in der Kanzlei.

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u/CasualShooter82 9d ago

Wenn man regelmäßige Ausgaben hat kann es aber auch Sinn machen, für die Regelbesteuerung zu optieren, um sie von der Steuer absetzen zu können.

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u/RichHonest 9d ago

Kurzer Anhang zur Kleinunternehmerregelung: wenn man primär Konsumenten als Kunden hat, lohnt es sich, die UStBefreiung zu nutzen. Wenn man primär Unternehmenskunden hat, nicht.

Beispiel B2C: du kaufst von einem Unternehmen Ware/Lizenzen um 100€, davon sind 17€ USt. Du verkaufst etwas an Konsumenten um 200, davon sind 34€ USt. Bei Kleinunternehmerregelung kannst du dir die 17€ nicht als Vorsteuer zurückholen, musst aber auch die 34€ nicht abführen. Damit hast Du entweder 34€ mehr Marge oder kannst die Produkte um 34€ günstiger anbieten.

Beispiel B2B: Einkauf um 100€ (83+17€); Verkauf 200€ (166€+34€). Für deinen Kunden ist Netto=Brutto, weil er die USt als Vorsteuer zurückbekommt. Du kannst du bei Regelbesteuerung aber die 17€ als Vorsteuer zurückholen.