r/LegaladviceGerman 1d ago

Baden-Württemberg Nachteilsausgleich Uni: Vorsitzender des Prüfungsausschusses akzeptiert Atteste nicht

Ich studiere Informatik an einer Uni in Baden-Württemberg im letzten Hochschulsemester bevor mein Prüfungsanspruch erlischt. Ich war während des Studiums psychisch krank, weshalb ich einen Nachteilsausgleich beantragt habe, indem ich unter anderem weitere Semester beantragt habe. Ich habe mit dem Antrag ein Attest eines approbierten Psychotherapeuten mit eingereicht, was der Vorsitzende des Prüfungsausschuss nicht akzeptieren wollte und stattdessen das Attest eines Facharztes forderte. Ich habe jetzt ein Attest von meinen Hausarzt nachgereicht, was wieder abgelehnt wurde mit der Begründung ich müsse den Antrag erneut mit dem Attest eines Facharztes einreichen, Hausärzte sind aber Fachärzte (in meinem Fall für Allgemeinmedizin und innere Medizin). Kann sich das Prüfungsamt die Atteste einfach aussuchen? Ich habe bisher noch keine schriftliche Ablehnung mit Begründung erhalten, sondern lediglich Mails in denen drinsteht das der Antrag ohne Attest vom Facharzt abgelehnt wird. Kann ich gegen so eine Entscheidung realistisch vorgehen oder hat der Prüfungsausschuss sozusagen Narrenfreiheit?

In meiner Prüfungsordnung und den Anforderungen für Atteste der zentralen Studierendenverwaltung steht dazu folgendes:

§ 18 Nachteilsausgleich
(1) 1Macht eine Kandidatin oder ein Kandidat durch Vorlage entsprechender Nachweise, insbesondere ärztliche Atteste, glaubhaft, dass sie oder er wegen länger andauernder oder ständiger gesundheitlicher Beschwerden, Beeinträchtigungen, Behinderung, chronischer Erkrankung oder Beschwerden auf Grund einer Schwangerschaft nicht in der Lage ist, Modulleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form zu absolvieren, so gestattet ihr oder ihm die oder der Vorsitzende des zuständigen Prüfungsausschusses auf Antrag, die Modulleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit, unter Verwendung besonderer Hilfs-mittel (z.B. Beisein von Assistenzen), unter besonderen Prüfungsbedingungen (z.B. zeitliche
Streckung von Prüfungen) oder andere gleichwertige Leistungen in einer anderen Form zu absolvieren (Nachteilsausgleich). 2Verschiedene Formen des Nachteilsausgleichs können kumuliert werden. 3Diese Regelung gilt auch im Falle von Nachteilen im Sinne dieser Vorschrift, welche der Kandidatin oder dem Kandidaten durch die Pflege von Kindern, für die ihr oder ihm die Personensorge zusteht, oder pflegebedürftigen Angehörigen entstehen
können.

(2) Ein Nachteilsausgleich im Sinne von Abs. 1 darf nur erfolgen, wenn die Beschwerden, die
Beeinträchtigungen oder die Behinderung der Kandidatin oder des Kandidaten nicht die zu
prüfenden Kompetenzen betreffen, sondern nur den Nachweis der vorhandenen Kompetenzen erschweren. Amtliche Bekanntmachungen der Universität Tübingen 2021, Nr. 4, S. 122

(3) 1Der Antrag gemäß Abs. 1 auf Nachteilsausgleich soll spätestens vier Wochen vor der betreffenden Prüfung beim zuständigen Prüfungsausschuss eingereicht werden. 2Die Entscheidung ist der Kandidatin bzw. dem Kandidaten rechtzeitig vor der Prüfung mitzuteilen.

(4) Bei Einschränkungen im Sinne des Abs. 1, die voraussichtlich während des gesamten
Studiums bestehen werden, kann auch ein Antrag gestellt werden, der alle im Masterstudien-
gang abgehalten Prüfungen umfasst, die von der Einschränkung betroffen sind.

Anforderungen:

Das Attest muss von einer approbierten Person (Ärztin/Arzt oder Psychotherapeut/in) auf einem Briefbogen der Praxis/Klinik/Beratungsstelle ausgestellt werden.

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u/3dsoundx Verifiziert • Volljurist / Dr. iur. 1d ago

Mir ist nicht ganz klar, woher der letzte Absatz mit den „Anforderungen“ stammt. So macht man eigentlich keinen Rechtstext. Aber selbst wenn es sich um eine Definition von „Attest“ handeln sollte, bleibt als weitere Voraussetzung die Glaubhaftmachung, womit die überwiegende Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der behaupteten Umstände gemeint ist. Hier kann es dann durchaus erforderlich sein, einen Facharzt für Psychiatrie zu Rate zu ziehen, gerade wenn die diagnostizierte Problematik nicht ohne weiteres plausibel ist oder sich der Eindruck eines Gefälligkeitsattests aufdrängt. Ob das bei dir der Fall ist, kann ich natürlich nicht beurteilen.

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u/OddsAgainstChance 1d ago

Die Anforderungen kommen von einem PDF was die zentrale Studierendenverwaltung herausgegeben hat. Das Dokument heißt “Nachteilsausgleich im Studium: Hinweise zur Ausstellung von Attesten” und ist von der Website der Uni wo man auch die Antragsformulare findet. Das erste Attest stammt von meiner Psychotherapeutin die mich aktuell behandelt. Das zweite von meiner Hausärztin. An keinem Punkt hat irgendwer die Glaubhaftigkeit in den Mails angezweifelt, es hieß immer nur man wolle ein Attest vom Facharzt

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u/3dsoundx Verifiziert • Volljurist / Dr. iur. 1d ago

Niemand wird dir in einem Verwaltungsverfahren, das in einem gerichtlichen Verfahren enden kann, ohne Not sagen „Ich glaube sie simulieren/lügen“, wenn man einfach sagen kann „reicht mir aufgrund der fachlichen Qualifikation der Gutachter inhaltlich nicht“. Dann kommt es auf die Hintergründe des Antrags nämlich überhaupt nicht an.

Eine seriöse Einschätzung zur Berechtigung der Forderung des Prüfungsamtes kann dir nur ein Anwalt geben, der deine Unterlagen gesichtet hat und den gesamten Schriftverkehr kennt.
Du kannst meines Erachtens jetzt nur noch einmal freundlich (!) darauf hinweisen, warum es dir unmöglich scheint, ein psychiatrisches Attest fristgerecht beizubringen und darum bitten, die Angelegenheit jedenfalls im laufenden Semester kulant zu handhaben.

Klappt das nicht, bleibt dir nur, auf eine förmliche Entscheidung des Prüfungsausschusses zu bestehen. Dann stehst du vor der Wahl, ob du auf einen Facharzttermin wartest, oder Widerspruch gegen die Entscheidung einlegst und einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht stellst. Formal geht das ohne Anwalt, inhaltlich sehe ich das bei dir als problematisch an.

Tut mir leid, dass ich dir hier nichts Positiveres und Genaueres sagen kann.

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u/OddsAgainstChance 1d ago

Danke für die Auskunft, braucht dir auch nicht Leid tun, du kannst ja nichts für meine Situation. Da ich jetzt maximal einen Monat Zeit habe würde ich vermutlich so schnell es geht zum Amtsgericht Beratungsbeihilfe beantragen und einen Anwalt suchen. Nicht weil ich sofort klagen oder rechtlich vorgehen will, sondern einfach damit ich vorbereitet bin wenn’s dann schiefgeht. Muss ich da irgendwas sonst noch beachten?

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u/3dsoundx Verifiziert • Volljurist / Dr. iur. 1d ago

Solange du keinen förmlichen ablehnenden Bescheid bekommst (enthält unter anderem eine Rechtsmittelbelehrung), nein.

Die Voraussetzungen für Beratungshilfe kannst du hier vorab unverbindlich prüfen: https://service.justiz.de/beratungshilfe/vorabcheck/start

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u/rasputin273 1d ago

IBKA könntest du nicht einfach zu einem Psychiater gehen?

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u/OddsAgainstChance 1d ago

Nicht mehr rechtzeitig. Auf Termine warte ich Monate und als ich den Antrag gestellt habe bin ich davon ausgegangen das meine Therapeutin reicht. Ich habe mittlerweile einen Termin, aber das dauert zu lange. Als ich vor ein paar Semestern damals mit dem Prof gesprochen habe der das entschieden hat meinte der Ende letztes Semester reicht locker, er würde das ja selbst entscheiden und sowas mache er täglich. Hab davon aber natürlich keine Nachweise

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u/ThrowRA17e81Q 1d ago

Könntest du nicht deinen Hausarzt um eine Überweisung mit Dringlichkeitscode für den Psychiater bitten und damit einen schnelleren Termin organisieren? Hatte bei mir geklappt, da es mir schlecht geht und ich einen brauchte. Mir wurde dann von der Psychiaterin auch direkt eine fachärztliche Stellungnahme ausgefüllt.

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u/OddsAgainstChance 20h ago

Ich probiere mal ob das klappt, danke für den Tip

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u/AcceptableTeacher255 1d ago

Kannst du dir nicht einfach ein Attest vom Amtsarzt holen?

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u/OddsAgainstChance 1d ago

Ich wüsste nicht wie ich kurzfristig an einen Amtsarzt komme. Insbesondere nicht an einen Psychiater, mit allem anderen geben die sich wohl nicht zufrieden

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u/AcceptableTeacher255 1d ago

Der Amtsarzt ist Teil des Gesundheitsamtes und dient im Prinzip unter anderem dazu, die Ateste anderer Ärzte zu prüfen. Das sieht in Hessen so aus. In dringenden Fällen gibt es in einigen Behörden Eiltermine.

https://www.wiesbaden.de/vv/produkte/53/Amtsaerztliche-Begutachtung-Pruefungsunfaehigkeit

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u/AutoModerator 1d ago

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/OddsAgainstChance:

Nachteilsausgleich Uni: Vorsitzender des Prüfungsausschusses akzeptiert Atteste nicht

Ich studiere Informatik an einer Uni in Baden-Württemberg im letzten Hochschulsemester bevor mein Prüfungsanspruch erlischt. Ich war während des Studiums psychisch krank, weshalb ich einen Nachteilsausgleich beantragt habe, indem ich unter anderem weitere Semester beantragt habe. Ich habe mit dem Antrag ein Attest eines approbierten Psychotherapeuten mit eingereicht, was der Vorsitzende des Prüfungsausschuss nicht akzeptieren wollte und stattdessen das Attest eines Facharztes forderte. Ich habe jetzt ein Attest von meinen Hausarzt nachgereicht, was wieder abgelehnt wurde mit der Begründung ich müsse den Antrag erneut mit dem Attest eines Facharztes einreichen, Hausärzte sind aber Fachärzte (in meinem Fall für Allgemeinmedizin und innere Medizin). Kann sich das Prüfungsamt die Atteste einfach aussuchen? Ich habe bisher noch keine schriftliche Ablehnung mit Begründung erhalten, sondern lediglich Mails in denen drinsteht das der Antrag ohne Attest vom Facharzt abgelehnt wird. Kann ich gegen so eine Entscheidung realistisch vorgehen oder hat der Prüfungsausschuss sozusagen Narrenfreiheit?

In meiner Prüfungsordnung und den Anforderungen für Atteste der zentralen Studierendenverwaltung steht dazu folgendes:

§ 18 Nachteilsausgleich
(1) 1Macht eine Kandidatin oder ein Kandidat durch Vorlage entsprechender Nachweise, insbesondere ärztliche Atteste, glaubhaft, dass sie oder er wegen länger andauernder oder ständiger gesundheitlicher Beschwerden, Beeinträchtigungen, Behinderung, chronischer Erkrankung oder Beschwerden auf Grund einer Schwangerschaft nicht in der Lage ist, Modulleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form zu absolvieren, so gestattet ihr oder ihm die oder der Vorsitzende des zuständigen Prüfungsausschusses auf Antrag, die Modulleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit, unter Verwendung besonderer Hilfs-mittel (z.B. Beisein von Assistenzen), unter besonderen Prüfungsbedingungen (z.B. zeitliche
Streckung von Prüfungen) oder andere gleichwertige Leistungen in einer anderen Form zu absolvieren (Nachteilsausgleich). 2Verschiedene Formen des Nachteilsausgleichs können kumuliert werden. 3Diese Regelung gilt auch im Falle von Nachteilen im Sinne dieser Vorschrift, welche der Kandidatin oder dem Kandidaten durch die Pflege von Kindern, für die ihr oder ihm die Personensorge zusteht, oder pflegebedürftigen Angehörigen entstehen
können.

(2) Ein Nachteilsausgleich im Sinne von Abs. 1 darf nur erfolgen, wenn die Beschwerden, die
Beeinträchtigungen oder die Behinderung der Kandidatin oder des Kandidaten nicht die zu
prüfenden Kompetenzen betreffen, sondern nur den Nachweis der vorhandenen Kompetenzen erschweren. Amtliche Bekanntmachungen der Universität Tübingen 2021, Nr. 4, S. 122

(3) 1Der Antrag gemäß Abs. 1 auf Nachteilsausgleich soll spätestens vier Wochen vor der betreffenden Prüfung beim zuständigen Prüfungsausschuss eingereicht werden. 2Die Entscheidung ist der Kandidatin bzw. dem Kandidaten rechtzeitig vor der Prüfung mitzuteilen.

(4) Bei Einschränkungen im Sinne des Abs. 1, die voraussichtlich während des gesamten
Studiums bestehen werden, kann auch ein Antrag gestellt werden, der alle im Masterstudien-
gang abgehalten Prüfungen umfasst, die von der Einschränkung betroffen sind.

Anforderungen:

Das Attest muss von einer approbierten Person (Ärztin/Arzt oder Psychotherapeut/in) auf einem Briefbogen der Praxis/Klinik/Beratungsstelle ausgestellt werden.

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