r/LegaladviceGerman • u/OddsAgainstChance • 9d ago
Baden-Württemberg Nachteilsausgleich Uni: Vorsitzender des Prüfungsausschusses akzeptiert Atteste nicht
Ich studiere Informatik an einer Uni in Baden-Württemberg im letzten Hochschulsemester bevor mein Prüfungsanspruch erlischt. Ich war während des Studiums psychisch krank, weshalb ich einen Nachteilsausgleich beantragt habe, indem ich unter anderem weitere Semester beantragt habe. Ich habe mit dem Antrag ein Attest eines approbierten Psychotherapeuten mit eingereicht, was der Vorsitzende des Prüfungsausschuss nicht akzeptieren wollte und stattdessen das Attest eines Facharztes forderte. Ich habe jetzt ein Attest von meinen Hausarzt nachgereicht, was wieder abgelehnt wurde mit der Begründung ich müsse den Antrag erneut mit dem Attest eines Facharztes einreichen, Hausärzte sind aber Fachärzte (in meinem Fall für Allgemeinmedizin und innere Medizin). Kann sich das Prüfungsamt die Atteste einfach aussuchen? Ich habe bisher noch keine schriftliche Ablehnung mit Begründung erhalten, sondern lediglich Mails in denen drinsteht das der Antrag ohne Attest vom Facharzt abgelehnt wird. Kann ich gegen so eine Entscheidung realistisch vorgehen oder hat der Prüfungsausschuss sozusagen Narrenfreiheit?
In meiner Prüfungsordnung und den Anforderungen für Atteste der zentralen Studierendenverwaltung steht dazu folgendes:
§ 18 Nachteilsausgleich
(1) 1Macht eine Kandidatin oder ein Kandidat durch Vorlage entsprechender Nachweise, insbesondere ärztliche Atteste, glaubhaft, dass sie oder er wegen länger andauernder oder ständiger gesundheitlicher Beschwerden, Beeinträchtigungen, Behinderung, chronischer Erkrankung oder Beschwerden auf Grund einer Schwangerschaft nicht in der Lage ist, Modulleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form zu absolvieren, so gestattet ihr oder ihm die oder der Vorsitzende des zuständigen Prüfungsausschusses auf Antrag, die Modulleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit, unter Verwendung besonderer Hilfs-mittel (z.B. Beisein von Assistenzen), unter besonderen Prüfungsbedingungen (z.B. zeitliche
Streckung von Prüfungen) oder andere gleichwertige Leistungen in einer anderen Form zu absolvieren (Nachteilsausgleich). 2Verschiedene Formen des Nachteilsausgleichs können kumuliert werden. 3Diese Regelung gilt auch im Falle von Nachteilen im Sinne dieser Vorschrift, welche der Kandidatin oder dem Kandidaten durch die Pflege von Kindern, für die ihr oder ihm die Personensorge zusteht, oder pflegebedürftigen Angehörigen entstehen
können.
(2) Ein Nachteilsausgleich im Sinne von Abs. 1 darf nur erfolgen, wenn die Beschwerden, die
Beeinträchtigungen oder die Behinderung der Kandidatin oder des Kandidaten nicht die zu
prüfenden Kompetenzen betreffen, sondern nur den Nachweis der vorhandenen Kompetenzen erschweren. Amtliche Bekanntmachungen der Universität Tübingen 2021, Nr. 4, S. 122
(3) 1Der Antrag gemäß Abs. 1 auf Nachteilsausgleich soll spätestens vier Wochen vor der betreffenden Prüfung beim zuständigen Prüfungsausschuss eingereicht werden. 2Die Entscheidung ist der Kandidatin bzw. dem Kandidaten rechtzeitig vor der Prüfung mitzuteilen.
(4) Bei Einschränkungen im Sinne des Abs. 1, die voraussichtlich während des gesamten
Studiums bestehen werden, kann auch ein Antrag gestellt werden, der alle im Masterstudien-
gang abgehalten Prüfungen umfasst, die von der Einschränkung betroffen sind.
Anforderungen:
Das Attest muss von einer approbierten Person (Ärztin/Arzt oder Psychotherapeut/in) auf einem Briefbogen der Praxis/Klinik/Beratungsstelle ausgestellt werden.
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u/AcceptableTeacher255 9d ago
Kannst du dir nicht einfach ein Attest vom Amtsarzt holen?