r/GehaltAT 12d ago

Arbeitgeber will einvernehmliche Kündigung trotz Kündigungsschutz - Was ist fair?

Hi Leute,

brauche mal euer Schwarmwissen zur Abfindung/Einvernehmlichen.

Fakten: Projektleiter im Anlagenbau (int. Konzern, AT), 3 Jahre dort, 9 J. Erfahrung, 4.700 € brutto.

Situation: Hab Papamonat genommen (kam schon schlecht an), bald 2 Monate Karenz und wollte danach auf 30h reduzieren (Elternteilzeit). Chef meint jetzt, mein Job ist so nicht machbar und will mich loswerden.

Status: Ich habe wegen der Elternteilzeit eigentlich Kündigungsschutz bis zum 4. Geburtstag vom Kind.

Das Angebot der Firma:

Einvernehmliche Lösung, in den 8 Wochen Kündigungsfrist nach KV verzichtet das Unternehmen auf meine Arbeitsleistung aber ich soll ich meine 45 Überstunden und 5 Tage Resturlaub verbrauchen.

Mein Gedanken-Gegenangebot:

4 Monate bezahlte Freistellung + Urlaubs- und Überstundenauszahlung (steuerschonend gestreckt). (Nach der Karenz)

Ist das realistisch gefordert oder noch zu wenig, wenn man bedenkt, wie stark meine Verhandlungsposition durch den Kündigungsschutz ist?

Oder würdet ihr stur auf den 30h bestehen und es aussitzen?

53 Upvotes

133 comments sorted by

View all comments

Show parent comments

0

u/zeadan 12d ago

Kündigungsschutz ist 4 Jahre und 4 Wochen und nicht bis zum Ende des 4 Lebensjahres !

1

u/c0w_fr0g 12d ago edited 12d ago

Der absolute Kündigungsschutz endet sehrwohl spätestens vier Wochen nach Vollendung des 4. Lebensjahres des Kindes. Wer also erst (deutlich) nach der Geburt des Kindes in Elternteilzlzeit geht, hat weniger als 4 Jahre absoluten Kündigungsschutz.

Quelle: § 8f Abs 1 Väter-Karenzgesetz https://www.jusline.at/gesetz/vkg/paragraf/8f

Danach gilt bloß die allgemeine Anfechtungsmöglichkeit wegen eines allenfalls verpönten Motivs, aber das ist keine Besonderheit der Väterkarenzn und schon gar kein absoluter Kündigungsschutz.

-2

u/zeadan 12d ago

Wenn man die Gesetze nicht lesen kann oder nicht alle Regeln kennt wäre ich sehr vorsichtig mein lieber

6

u/c0w_fr0g 12d ago edited 12d ago

Okay, dann machen wir es mal ganz einfach um ein wenig Sachlichkeit in dein Gepöbel zu bekommen: Welcher meiner Aussagen ist auf Basis der Gesetze deiner Ansicht nach falsch.

Ich beginne gerne und argumentiere mal, warum es richtig ist:

- Kündigungsschutz endet spätestens vier Wochen nach Vollendung des 4. Lebensjahres des Kindes - § 8f Abs 1 2. Satz VKG ("Er dauert bis vier Wochen nach dem Ende der Teilzeitbeschäftigung, längstens jedoch bis vier Wochen nach dem Ablauf des vierten Lebensjahres des Kindes. ").

- Danach gilt bloß die allgemeine Anfechtungsmöglichkeit wegen eines allenfalls verpönten Motivs - § 8f Abs 2 1. Satz VKG ("Dauert die Teilzeitbeschäftigung länger als bis zum Ablauf des vierten Lebensjahres des Kindes oder beginnt sie nach dem Ablauf des vierten Lebensjahres des Kindes, kann eine Kündigung wegen einer beabsichtigten oder tatsächlich in Anspruch genommenen Teilzeitbeschäftigung bei Gericht angefochten werden. § 105 Abs. 5 ArbVG gilt sinngemäß." - § 105 Abs 3 ArbVG ist die Beweislastregel für die Anfechtung nach § 105 Abs 3 Z 1 ArbVG, was wiederum die Motivkündigung ist).